Das Wirtschaftsstrafrecht wird sowohl von Strafnormen als auch von Normen des Ordnungswidrigkeitenrechts ausgestaltet.
Wirtschaftsstrafrecht erscheint in der Praxis meist in der Form des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, rechtswidriger Arbeitnehmerüberlassung, Insolvenzverschleppung, Bilanzfälschung, des Betrugs und der Untreue sowie der Bestechung und Bestechlichkeit. In diesen wirtschaftsstrafrechtlichen Fällen ist vom Verteidiger vor allem wirtschaftliches Hintergrundwissen gefragt. Daneben spielt in einem solchen Fall aber auch das Wissen um die strafrechtlichen Möglichkeiten eine besondere Rolle, da die Komplexität solcher Verfahren viele strafrechtliche Verteidigungsperspektiven ermöglicht.
Aufgrund der wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen mit dieser Thematik - insbesondere den Einstellungsmöglichkeiten in diesen Verfahren - bieten wir Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung an.