Das Steuerstrafrecht ist vornehmlich Strafrecht und nicht Steuerrecht. Auch wenn steuerrechtliche Fragen oftmals den Ausgangspunkt bilden, so richtet sich das Verfahren nach strafprozessualen Grundsätzen. Aus diesem Grund sollten Sie sich in solch einem Verfahren - neben Ihrem Steuerberater - von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten lassen.
Aufgrund unseres wirtschaftsstrafrechtlichen Hintergrundes bieten wir eine besondere Qualifikation im Bereich des Steuerstrafrechts.
Selbstverständlich arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater "Hand in Hand", um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen. Darüber hinaus können wir - falls gewünscht - auf ein Netzwerk von Steuerexperten zurückgreifen. Zählen Sie daher auf Ihren Rechtsanwalt am Niederrhein!