Das Revisionsrecht ist ein höchst komplexe Materie. Im Revisionsverfahren können nur Rechtsfehler geltend gemacht werden. Meist handelt es sich hierbei um ein rein schriftliches Verfahren - welches von wissenschaftlichen Argumenten geprägt ist.
Aufgrund unseres wissenschaftlichen Hintergrundes und der regelmäßigen Auswertung der aktuellen Rechtsprechung im Juris Praxis Report bieten wir Ihnen eine kompetente Vertretung an.