Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird gerne als "kleines" Strafrecht bezeichnet. Es sanktioniert vor allem Fehlverhalten im Straßenverkehr und im Wirtschaftsleben. Trotz der vermeintlich geringeren Sanktionsschärfe kann das Ordnungswidrigkeitenrecht für den Einzelnen bzw. das Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben. Beispielhaft seien hier nur Bußgelder, die Millionenhöhe erreichen können, Eintragungen in das Gewerberegister, sowie bei Privatpersonen der Führerscheinentzug, genannt.
Da im Ordnungswidrigkeitenrecht die strafprozessualen Verfahrensregelungen (analog) gelten, ist durch die Spezialisierung der Kanzlei auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gewährleistet, dass Ihr Verfahren von Beginn an in die richtigen Bahnen gelenkt wird.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht bietet dabei - mehr noch als das Strafrecht - informelle Gestaltungsmöglichkeiten. Bei unternehmensbezogenem Ordnungswidrigkeitenrecht bietet sich für den erfahrenen Strafverteidiger die Möglichkeit, auch außertatbestandliche Gesichtspunkte in die Kommunikation mit den Behörden einzubeziehen. Im Straßenverkehrsrecht bietet sich die Erhöhung der Geldbuße gegen das Absehen von einem Fahrverbot an bzw. die Abstimmung des unvermeidlichen Fahrverbotes mit einer Urlaubsreise.