Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts, das alle spezifischen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen erfasst.
Gerade in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerentsendung, Schwarzarbeit und Beitragsvorenthaltung kommt es häufig zu komplexen Strafverfahren, in denen es dringend erforderlich ist, einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben.
Aufgrund unseres wirtschaftsrechtlichen Hintergrundes bieten wir Ihnen - gerne auch im Zusammenspiel mit Ihrem Firmenanwalt - eine kompetente Beratung und Verteidigung an.