Gerade in dem Bereich der Opfervertretung sollten Sie die Möglichkeit einer umfassenden Beratung nutzen, da das Strafrecht sich in diesem Punkt in den letzten Jahren stark verändert hat. Als Opfer eines Verbrechens haben Sie inzwischen die Möglichkeit neben der Staatsanwaltschaft als Kläger aufzutreten (durch den Ausbau der Nebenklage, die Erweiterung der notwendigen Verteidigung durch einen Verletztenanwalt) und Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Strafprozess geltend zu machen (Adhäsionsverfahren).
Diese Klageoption ermöglicht Ihnen neben einer finanziellen auch eine persönliche, emotionale und psychische Entschädigung und bietet Ihnen die Gelegenheit die Angemessenheit der Strafe selbst mit zu überwachen.
Wir sind - als Spezialisten für das Strafrecht - mit den relevanten Gesichtspunkten für ein erfolgreiches Vorgehen in diesen Fällen vertraut. Wir helfen Ihnen bei diesem Vorhaben, indem wir Ihre – auch zivilrechtlichen – Interessen gemeinsam mit Ihnen im Prozess vertreten, die relevanten Anträge stellen und Ihr Anliegen und Ihre Meinung im Plädoyer vertreten.